Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und Creative Consulting Jenniges (in folgenden CC-J ) abgeschlossenen Verträge, auch soweit sie später ohne ausdrückliche Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie von CC-J schriftlich bestätigt werden.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich vorrangig aus den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Kostenvoranschlags.
Alle angegebenen Preise, mit Ausnahme der Aufwandspositionen, sind Pauschalpreise und werden dementsprechend abgerechnet. Alle angegebenen Kosten verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Fremdkosten werden zzgl. 15% Agenturvergütung an den Kunden weiterberechnet. Die Entscheidung einer Offenlegung der Bezugsquelle/ des Dienstleisters obliegt allein CC-J.
Die bereitgestellte Reserve wird nur im Bedarfsfalle in Anspruch genommen. Hier findet ein Nachweis durch Einzelkostenbelege / gegen Leistung statt.
Sofern nicht anders vereinbart wird die branchenübliche Zahlungsregelung zugrunde gelegt, und zwar je 40 % der voraussichtlichen Gesamtsumme bei Auftragserteilung und zum Aktionsstart, 20 % zum Aktionsende, Zusatzaufwendungen gegen Endabrechnung. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, danach gelten Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat als vereinbart, da es sich um bereits verauslagte Honorar – und Fremdkosten handelt. Skonti werden nicht gewährt.
Bei Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden werden alle bis zu diesem Zeitpunkt verursachten Kosten zzgl. Agenturvergütung in Rechnung gestellt. Die ausgewiesenen Agenturhonorare fallen in voller Höhe an; Sonderkonditionen, Rabatte , Nachlässe etc. verlieren ihre Gültigkeit.
Die von CC-J beschäftigten Mitarbeiter/ innen dürfen bis 24 Monate nach Beendigung des Auftrages von unserem Auftraggeber nicht als Arbeitnehmer/in, auch nicht aushilfsweise, angestellt und/oder als freie Mitarbeiter/in unmittelbar beauftragt werden. Bei Verletzung dieser Bestimmung gilt eine Konventionalstrafe von 10.000,– € für jeden Einzelfall als vereinbart.
CC-J behält sich die Rechte an allen erstellten Unterlagen, Konzepte, Layouts vor. Die Weitergabe oder weitere Verwendung, auch nur der zugrunde liegenden Ideen, Kopie oder Vervielfältigung jeglicher Art bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von CC-J.
Der Kunde gewährt CC-J bei allen Produkten das Recht der Signatur und Erwähnung/Verlinkung im Impressum, sowie die Verwendung zur Eigenwerbung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von CC-J bei Abnahme zu prüfen und die Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der Nacherfüllung richtet sich nach dem Ermessen von CC-J, der auch Ersatzlieferung jederzeit offensteht. Gelingt es CC-J nicht den Mangel nach zwei Nacherfüllungsversuchen zu beheben, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme / Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder CC-J die Feststellung der Mängel erschwert, es sei denn die Änderung oder Behinderung ist ohne Auswirkung auf den Mangel geblieben. Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Ablieferung / Abnahme der Leistung.
Ansprüche auf Ersatz von Schäden sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässig Handeln oder die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten verursacht wurde. Dies gilt bei Ansprüchen auf Ersatz von Personenschäden, Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie im Falle der Produkthaftung. Soweit hiernach eine Haftung für Schäden in Betracht kommt ist die Haftung auf den Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und insoweit auf einen Betrag in Höhe von € 500.000 begrenzt.
Sämtliche in Gebrauch befindliche oder eingelagerte Aktionsmaterialien des Kunden, sowie dem Kunden zur Nutzung vermietete oder überlassene Materialien sind bei CC-J nicht versichert. Es obliegt daher dem Kunden für eine ausreichende Versicherung zu sorgen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Aktion gegenüber CC-J schriftlich geltend zu machen. Den Nachweis über die rechtswirksame Zustellung des Anspruchs führt der Kunde.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Siegburg als vereinbart.
(Stand: 25. Januar 2020)